Für EC-Kartenzahlungen mussten Händler jahrelang eine durch die Kreditinstitute festgesetzte Gebühr in Höhe von 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes bezahlen. Seit 2014 sind die Gebühren für die EC-Kartenzahlungen individuell verhandelbar und in Folge dessen deutlich gefallen. Teilweise wurde eine Reduzierung der Kosten bis zu 40% festgestellt.
Die überhöhten Gebühren musste in erster Linie der Handel bezahlen. Betroffene Händler sollten die Höhe Ihres Schadensersatzanspruch prüfen lassen.
Weder EU-Kommission noch Bundeskartellamt haben ein offizielles Kartellverfahren eingeleitet. Auf Veranlassung des Bundeskartellamtes haben sich die deutschen Kreditinstitute jedoch verpflichtet die Gebühren frei mit dem Handel zu vereinbaren.
Die Höhe des des entstandenen Schadens gilt es in einem Gutachten festzustellen. Hierzu wird ermittelt, welche Gebührenhöhe wahrscheinlich gewesen wäre, sofern die Gebührenhöhe nicht fixiert gewesen wäre. Ca 30-40% der vom Handel entrichteten Gebühren stellen den Schaden dar.
Verjährungsfristen könnten je nach Kartell und Rahmenbedingungen Ihres speziellen Falls unterschiedlich sein. Gerne prüft CREDITALE die Verjährungsfrist. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit aus auf.
CREDITALE arbeitet transparent, effizient und hoch effektiv. Unser Partnernetzwerk besteht aus auf Kartellrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, Gutachtern und Finanzdienstleistern. Damit sichern wir die größtmöglichen Chancen auf Durchsetzung Ihres Rechts und übernehmen gleichzeitig Ihr finanzielles Risiko.
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