Die EU-Kommission verhängte 2010 Kartellbußgelder in Höhe von 622 Mio. Euro gegen 17 Hersteller von Armaturen und sanitär-keramischen Artikeln. Die darauf folgende Klage der Kartellanten wurde 2017 in letzter Instanz vom EuGH in weiten Teilen zurückgewiesen. Die Geschädigten Unternehmen können nun Schadensersatzansprüche geltend machen.
Durch das Badezimmer-Kartell mussten zahlreiche Bau- und Handwerksfirmen sowie Sanitärhändler überhöhte Preise für Armaturen und sanitär-keramische Artikel, wie z.B. Toiletten und Waschbecken, bezahlen.
Laut EU Kommission hielten Im Zeitraum 1992 bis 2004 17 Hersteller von Badezimmer-Ausstattung die Verkaufspreise künstlich hoch. Auch die deutschen Unternehmen Villeroy & Boch, Dornbracht, Duravit, Hansgrohe und Hansa waren am Kartell beteiligt.
Die Höhe der Entschädigung variiert in jedem individuellen Fall. Grundsätzlich wird versucht die Preise zu ermitteln, welche gültig gewesen wären, wenn das Kartell nicht die Preise abgesprochen hätte.
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